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Rahmenbeschluss des EU-Rats von 2007 Grund für Auslieferung - Bereits zweimal angesucht
Wien - Dass der Holocaust-Leugner Gerd Honsik am Donnerstag in Spanien festgenommen werden konnte, ist in erster Linie auf den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zurückzuführen, auf den sich am 19. April 2007 der Rat der EU-Justizministerinnen und -minister in Luxemburg geeinigt hatte.
Mit dem Hinweis darauf begegnete die Staatsanwaltschaft Wien am Freitag
Fragen, weshalb der im Mai 1992 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilte 65-Jährige jahrelang unbehelligt in Spanien leben konnte, obwohl er aus seinem Aufenthaltsort kein Geheimnis machte.
Zweimal um Auslieferung ersucht
Österreich hatte die spanischen Behörden in der Vergangenheit zwei Mal um die Auslieferung Honsiks ersucht, um diesen der Verbüßung seiner Strafe - eineinhalb Jahre unbedingte Haft - zuführen zu können.
Spanien lehnte
dieses Ansuchen beide Mal ab: Im Unterschied zu Österreich, wo das Verbotsgesetz das Leugnen des Holocausts mit teils langjährigen Haftstrafen bedroht, existieren in zahlreichen europäischen Staaten bisher keine vergleichbaren Strafbestimmungen.
Auftrieb bekamen die Bestrebungen der heimischen Justiz, Honsik ausgeliefert zu bekommen, mit dem Rahmenbeschluss der EU, der eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
vorsieht.
Öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion oder nationaler wie auch ethnischer Abstammung soll zukünftig länderübergreifend verboten werden.
Die Mitgliedstaaten der EU sind darüber hinaus verpflichtet, in ihren nationalen Rechtsordnungen neben Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch das Leugnen, Billigen oder grobe Verharmlosen von Völkermord unter Strafe zu stellen.
Irritiert
Obwohl diese Bestimmungen noch nicht endgültig abgesegnet wurden, dürfte Gerd Honsik bewusst geworden sein, dass sein Aufenthalt in Spanien bei weitem nicht mehr so sicher war wie von ihm erwünscht. Auf seiner Homepage waren entsprechende Andeutungen zu lesen.
Zusätzlich dürfte ihn irritiert haben, dass sein Verbleib in einer parlamentarischen Anfrage öffentlich thematisiert wurde. Den Wiener Sicherheits- und Justizbehörden war klar, dass somit Handlungsbedarf
gegeben war.
"Es stand zu befürchten, dass Honsik seine Zelte in Spanien abbricht und sich in ein Land außerhalb der EU begibt, in dem ein Europäischer Haftbefehl keinerlei Wirkung gehabt hätte", meinte ein Ermittler am Freitag im Gespräch mit der APA.
Überraschendes Vorgehen
Der zuständige Wiener Staatsanwalt beantragte daher auf Basis des Steckbriefs und des Urteils aus dem Jahr 1992 einen Europäischen Haftbefehl, der umgehend ausgestellt
wurde.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelte diesen Haftbefehl direkt der zentralen spanischen Zielfahndung, die ihn in Malaga ohne der an sich vorgesehenen Verständigung und Mitwirkung der lokalen Polizeibehörden vollzog.
"Es sollte überraschend vorgegangen und Honsik keine Möglichkeit gegeben werden, sich darauf vorzubereiten", erläuterte der Ermittler. Honsik soll sich gegen seine Festnahme nicht
zu Wehr gesetzt haben, hieß es.
Sollte er ausgeliefert werden, worüber Spanien binnen 90 Tage entscheiden muss, würde er in Wien zunächst in U-Haft kommen: Das 15 Jahre alte Urteil ist nämlich noch immer nicht rechtskräftig.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zwar 1994 den Schuldspruch in Abwesenheit des Holocaust-Leugners bestätigt, die Berufungen - sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Honsiks Verteidiger Herbert Schaller hatten das Strafausmaß nicht
akzeptiert - sind jedoch nach wie vor "offen".
Kurze Vorbereitungszeit
Dieses am Wiener Oberlandesgericht (OLG) anhängige Rechtsmittelverfahren, das zuletzt formell abgebrochen war, wird nun wieder aufgenommen.
Der zuständige Berufungssenat (Vorsitz: Herbert Körber) könnte nach Honsiks Überstellung mit einer sehr kurzen Vorbereitungszeit das Auslangen finden und die Berufungsverhandlung "binnen weniger Wochen bis
Monate" ausschreiben, hieß es dazu am Freitag in Justizkreisen. (APA) Der standard 24. August 2007
Honsiks Publikationen:
- Lüge, wo ist dein Sieg? Dichtung eines österreichischen Dissidenten, Eigenverlag, Königstetten 1981.
- Fürchtet euch nicht! Eigenverlag, Wien o. J. (1983). Freispruch für Hitler ? 36 ungehörte Zeugen wider die Gaskammer, hrsg. v. Burgenländischen Kulturverband, Wien 1988 (ab der 2. Auflage:
37 unerhörte Zeugen .; 1994 in 12. Auflage erschienen).
- Schelm und Scheusal. Meineid, Macht und Mord auf Wizenthals Wegen, hrsg. v. Bright Rainbow Verlag. Madrid 1993 (beschlagnahmt).
- Dr. Pablo Hafner (Pseudonym): Sein letzter Fall. Dr. Schaller für Honsik gegen Wiesenthal. Bright Rainbow Verlag. Barcelona 1995.
- Major a.D. Göran Holming (Pseudonym): Ein Prophet entkam. Was Gerd Honsik sagte. Was er nicht sagte. Was er voraussagte. Wien und Bonn jagen ihren Vordenker. Wheatcroft
Associacion. Gibraltar 1997.
- Von Deutschlands Kampf und Fall. Die großen Balladen und die kleinen Verse des meistverfolgten Dichters Europas. Honsiks gesammeltes lyrisches Werk. Wheatcroft Associacion. Gibraltar o. J.
- Im Alcazar nichts Neues! Das Epos des 20. Jahrhunderts. Wheatcroft Associacion. Gibraltar 2000.
- Der Juden III. Reich ? Halt dem Kalergi-Plan ! 28 Thesen Coudenhove-Calergis. Eine Bittschrift an die deutschen Parlamente. Bright
Rainbow Verlag. La Mancha 2003.
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